Inhaltsverzeichnis
  1. Die Voraussetzung: ein anerkannter Pflegegrad
  2. Pflegegeld — der monatliche Grundbaustein
  3. Verhinderungspflege — der unterschätzte Bonus
  4. Entlastungsbetrag — 131 € jeden Monat
  5. Steuerliche Absetzbarkeit — bis 4.000 € im Jahr
  6. Rechenbeispiel: Wie sich alles addiert
  7. Der Antrag: Schritt für Schritt

Die Voraussetzung: ein anerkannter Pflegegrad

Bevor wir über Geld sprechen, müssen wir über die Eintrittskarte sprechen: den Pflegegrad. Ohne ihn fließt keine einzige Leistung der Pflegekasse. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MD) auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse festgestellt — und ist die Basis für alles, was folgt.

Es gibt fünf Pflegegrade, von 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Für die Inanspruchnahme von Pflegegeld benötigen Sie mindestens Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen nur sehr eingeschränkte Leistungen zu.

Tipp für die Begutachtung: Führen Sie zwei Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch. Notieren Sie jeden Hilfebedarf — auch Dinge, die für Sie selbstverständlich geworden sind. Familien lassen oft Pflegegrad-Punkte liegen, weil sie vergessen, wie viel sie wirklich tun.

Pflegegeld — der monatliche Grundbaustein

Das Pflegegeld ist eine direkte monatliche Geldleistung, die Sie frei verwenden dürfen — also auch zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflegekraft. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:

Wichtig: Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder eine selbst organisierte Pflegekraft erfolgt — also genau Ihr Fall, wenn Sie eine polnische Betreuungskraft beschäftigen. Pflegesachleistungen hingegen können Sie nicht für die 24-Stunden-Pflege verwenden, da sie ausschließlich an zugelassene ambulante Pflegedienste fließen.

„Allein das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 spart Ihnen jährlich 11.352 € — Geld, das viele Familien einfach liegen lassen."

Verhinderungspflege — der unterschätzte Bonus

Die Verhinderungspflege ist eine der am meisten unterschätzten Leistungen. Der Gedanke dahinter: Wenn die Hauptpflegeperson (also Sie als Angehöriger) verhindert ist — etwa durch Urlaub oder Krankheit —, springt eine Ersatzkraft ein, deren Kosten die Pflegekasse trägt.

Das Beste: Auch eine polnische Pflegekraft kann als Verhinderungspflege abgerechnet werden. Pro Jahr stehen Ihnen dafür 1.685 € zur Verfügung (ab Pflegegrad 2, Stand 2026). Diese Summe können Sie zusätzlich zum normalen Pflegegeld bekommen — und auf bis zu sechs Wochen pro Jahr verteilen.

Geteilt durch 12 Monate ergibt das knapp 140 € extra pro Monat, die Sie der 24-Stunden-Pflege gegenrechnen können. Aber Achtung: Verhinderungspflege ist erst nach sechs Monaten Vorpflegezeit verfügbar — also wenn der Pflegegrad mindestens ein halbes Jahr besteht.

Entlastungsbetrag — 131 € jeden Monat

Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (= 1.599 € pro Jahr) steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er ist zweckgebunden und kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden — dazu gehören auch viele Angebote rund um die häusliche Pflege.

Bei der 24-Stunden-Pflege durch polnische Betreuungskräfte ist die direkte Anrechnung etwas komplizierter, weil der Entlastungsbetrag nur an zertifizierte Anbieter gezahlt wird. Lassen Sie sich von uns beraten, welche Kombinationsmöglichkeiten in Ihrem Fall praktisch umsetzbar sind.

Nicht verfallen lassen: Der Entlastungsbetrag verfällt zum 30. Juni des Folgejahres, wenn er nicht aufgebraucht wurde. Sammeln Sie also Belege über das Jahr und reichen Sie diese rechtzeitig ein.

Wir helfen kostenlos bei jedem Antrag

Bei carer24 unterstützen wir unsere Familien aktiv beim Pflegegrad-Antrag, bei der Verhinderungspflege und der steuerlichen Absetzbarkeit — als Teil unseres Service, ohne Zusatzkosten.

Kostenlose Beratung

Steuerliche Absetzbarkeit — bis 4.000 € im Jahr

Auch das Finanzamt unterstützt Sie. Es gibt zwei Wege, die Kosten der 24-Stunden-Pflege steuerlich geltend zu machen:

  1. Außergewöhnliche Belastungen — Pflegekosten oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen direkt.
  2. Haushaltsnahe Dienstleistungen — bis zu 4.000 € pro Jahr (20% von 20.000 €) lassen sich pauschal als Steuerermäßigung absetzen, vorausgesetzt die Pflegekraft ist legal beschäftigt und die Rechnungen sind lückenlos.

Welcher Weg sich für Sie mehr lohnt, hängt von Ihrem Einkommen ab. In der Praxis kombiniert man oft beides — das übernimmt aber Ihr Steuerberater. Wichtig ist nur: Bewahren Sie alle Rechnungen lückenlos auf und überweisen Sie immer per Bank, niemals bar.

Rechenbeispiel: Wie sich alles addiert

Schauen wir uns einen typischen Fall an: Frau M., 82 Jahre, Pflegegrad 4, lebt allein in München. Eine polnische Pflegekraft mit kommunikativen Deutschkenntnissen kostet 2.900 € pro Monat. Wie viel zahlt die Familie netto?

Bruttokosten: 2.900 € / Monat = 34.800 € / Jahr

Abzüglich:

· Pflegegeld: -800 € / Monat = -9.168 € / Jahr
· Verhinderungspflege anteilig: -140 € / Monat = -1.685 € / Jahr
· Steuerermäßigung: -4.000 € / Jahr (haushaltsnahe Dienstleistung)

Netto-Eigenanteil: ca. 1.660 € / Monat oder 19.990 € / Jahr

Damit ist die häusliche 24-Stunden-Pflege in vielen Fällen günstiger als ein Pflegeheim-Eigenanteil, der in 2026 im Bundesschnitt bei rund 2.900 €/Monat liegt. Und Frau M. bleibt in ihrem Zuhause — mit individueller, persönlicher Betreuung.

Der Antrag: Schritt für Schritt

Wenn noch kein Pflegegrad besteht, ist der erste Schritt der Antrag bei der Pflegekasse. Diese ist Teil Ihrer Krankenkasse — Sie erreichen sie unter derselben Telefonnummer.

  1. Antrag stellen — formlos, telefonisch oder schriftlich. Wichtig: das Datum gilt, ab dem die Leistungen rückwirkend gezahlt werden.
  2. Begutachtungstermin abwarten — der MD (Medizinischer Dienst) meldet sich innerhalb von 25 Werktagen.
  3. Pflegetagebuch führen — zwei Wochen vor dem Termin akribisch notieren, wo Hilfebedarf besteht.
  4. Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen — innerhalb eines Monats. In rund 30% der Fälle führt der Widerspruch zu einer Höherstufung.
  5. Zusatzleistungen aktivieren — Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, ggf. Pflegehilfsmittelpauschale.

Häufiger Fehler: Viele Familien geben sich mit dem ersten Bescheid zufrieden, auch wenn er zu niedrig ausfällt. Dabei ist der Widerspruch ein gutes Mittel — und führt überraschend oft zum Erfolg. Lassen Sie sich nicht entmutigen.

Fazit: Was Sie wirklich tun sollten

Die deutsche Pflegekasse hält erhebliche Mittel für Sie bereit — wenn Sie wissen, wo Sie hinschauen müssen. Das Wichtigste in Kürze: