Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist im Preis enthalten – und was nicht
  2. Kosten nach Pflegegrad (Beispielrechnungen)
  3. Kostenrechner: Ihre Nettokosten
  4. Pflegekraft aus Polen: Kosten pro Monat im Vergleich zum Pflegeheim
  5. Warum Angebote unter 2.400 € oft nicht legal sind
  6. Zusatzkosten, die viele Familien übersehen
  7. Steuerliche Absetzbarkeit
  8. Kosten in Ihrer Stadt
  9. Häufige Fragen zu den Kosten
  10. Fazit

Wovon hängt der Preis ab?

Drei Faktoren entscheiden, wo eine Familie innerhalb der Spanne von 2.600 € bis 2.900 € liegt:

  • Pflegebedarf & Mobilität: Ein mobiler, weitgehend selbstständiger Senior bedeutet weniger körperliche Belastung als ein bettlägeriger Mensch, bei dem mehrmals täglich ein Transfer (Heben, Umlagern, Lifter) und nachts Aufstehhilfe nötig sind. Je höher der körperliche Aufwand, desto höher der Preis.
  • Besondere Situationen: Fortgeschrittene Demenz mit nächtlicher Unruhe, Pflege nach Schlaganfall oder bei Parkinson erfordern mehr Erfahrung und Einsatz. Eine Pflegekraft, die Verhaltensmuster kennt, Eskalationen vermeidet und Medikamentenpläne einhält, hat einen messbaren Mehrwert.
  • Deutschkenntnisse der Pflegekraft: Bei Demenz reichen oft Grundkenntnisse – die Patienten reagieren auf Tonfall und Routine. Bei kognitiv klaren Senioren, die telefonieren und Arztgespräche führen, sind kommunikative oder gute Deutschkenntnisse sinnvoll; solche Kräfte sind ein knapperes Gut und liegen am oberen Ende der Spanne.

Was Sie sehen, ist, was Sie zahlen: keine versteckten Posten, keine Wechselgebühren, keine Pauschalen für Demenz oder Wochenenden.

Was ist im Preis enthalten – und was nicht

Wenn Sie 2.750 € im Monat zahlen, geht ein großer Teil davon nicht an die deutsche Organisation, sondern in Posten, die Sie selten sehen, aber die rechtlich zwingend sind. Hier die Aufschlüsselung:

✓ Im Monatspreis enthalten:

  • Lohn der Pflegekraft in Polen nach dem Entsendegesetz
  • Sozialabgaben in Polen (ZUS) nach EU-Entsendemodell
  • A1-Bescheinigung – der Nachweis, dass die Sozialabgaben in Polen gezahlt werden
  • EKUZ – die Pflegekraft ist während des Einsatzes in Deutschland EU-krankenversichert
  • Haftpflichtversicherung der Pflegekraft und Berufshaftpflicht der Organisation
  • Hin- und Rückreise der Pflegekraft (Rotation in der Regel alle 2–3 Monate)
  • Persönliche Ansprechpartnerin auf Deutsch – kein Callcenter
  • Ersatzkraft-Garantie: innerhalb von 48 Stunden bei Krankheit oder Ausfall

✗ Nicht im Preis enthalten (trägt die Familie):

  • Eigenes Zimmer mit Bett, Schrank und Fenster – Pflicht nach EU-Entsendemodell; einmalige Anschaffungen ggf. 200–500 €
  • Drei Mahlzeiten täglich aus dem Haushalt (realistisch 150–200 €/Monat)
  • WLAN und Hygieneartikel (Handtücher, Bettwäsche) für die Pflegekraft
  • Behandlungspflege – Spritzen, Wundversorgung, Medikamentenstellung übernimmt der ambulante Pflegedienst, bezahlt von der Krankenkasse

Die Pflegekraft erhält also zusätzlich freie Kost und Logis. Diese Sachleistungen sind Teil der Vergütung und tauchen nicht im Geldbetrag auf – deshalb rechnen wir sie in den Beispielen unten mit 150 € Verpflegung ein.

Kosten nach Pflegegrad – Beispielrechnungen

Die Bruttokosten täuschen. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, bekommt Leistungen der Pflegekasse, die frei für eine polnische Pflegekraft verwendet werden dürfen. Die Beträge 2026 (unverändert gegenüber 2025):

Monatliche Leistungen je Pflegegrad (2026):

  • Pflegegeld (§ 37 SGB XI): Pflegegrad 2: 347 € · Pflegegrad 3: 599 € · Pflegegrad 4: 800 € · Pflegegrad 5: 990 €
  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 €/Monat ab Pflegegrad 1 – auch für Betreuungsleistungen einer Pflegekraft nutzbar
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 39, § 42a SGB XI): seit 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € ab Pflegegrad 2 – auf 12 Monate verteilt rund 295 €/Monat; die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen
  • Steuerermäßigung (§ 35a EStG): 20 % der Kosten, bis 4.000 €/Jahr direkt von der Steuerschuld – in den Beispielen vorsichtig mit ca. 200 €/Monat angesetzt
  • Pflegehilfsmittel: 42 €/Monat (z. B. Inkontinenzartikel) · Wohnumfeldverbesserung: einmalig bis 4.180 € (Treppenlift, Badumbau)

Alle Beispiele gehen vom häufigsten Fall aus: mittlerer Pflegebedarf (2.750 €) plus 150 € Verpflegung = 2.900 € brutto. Jede Rechnung ist eine Beispielrechnung, unverbindlich – Ihre persönliche Berechnung erhalten Sie kostenlos von uns.

Kosten polnische Pflegekraft bei Pflegegrad 2

Polnische Pflegekraft (mittlerer Pflegebedarf, inkl. Anreise)2.750 €
Verpflegung im Haushalt (Sachleistung)150 €
Bruttokosten gesamt2.900 €
− Pflegegeld Pflegegrad 2− 347 €
− Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (3.539 € / 12 Monate)− 295 €
− Entlastungsbetrag− 131 €
− Steuerersparnis § 35a EStG (ca.)− 200 €
Effektive Nettokosten (Beispiel, unverbindlich)1.927 €

Bei Pflegegrad 2 ist der Pflegebedarf meist noch überschaubar – viele Familien kommen hier mit dem leichten Tarif (2.600 €) aus, was die Nettokosten auf rund 1.780 € senkt. Wie der Antrag gelingt, lesen Sie in Pflegegrad 2 beantragen.

Kosten polnische Pflegekraft bei Pflegegrad 3

Polnische Pflegekraft (mittlerer Pflegebedarf, inkl. Anreise)2.750 €
Verpflegung im Haushalt (Sachleistung)150 €
Bruttokosten gesamt2.900 €
− Pflegegeld Pflegegrad 3− 599 €
− Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (3.539 € / 12 Monate)− 295 €
− Entlastungsbetrag− 131 €
− Steuerersparnis § 35a EStG (ca.)− 200 €
Effektive Nettokosten (Beispiel, unverbindlich)1.675 €

Pflegegrad 3 ist der typische Fall für eine 24-Stunden-Betreuung: Hilfe bei Mobilität, Körperpflege und Haushalt, oft beginnende Demenz. Zum Vergleich: In Nordrhein-Westfalen liegt der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim im ersten Jahr bei rund 3.671 € (vdek, 1. Juli 2026) – Ersparnis rund 1.995 € im Monat, bei einer Eins-zu-eins-Betreuung statt Schichtdienst. Mehr in Pflegegrad 3 beantragen.

Kosten polnische Pflegekraft bei Pflegegrad 4

Polnische Pflegekraft (mittlerer Pflegebedarf, inkl. Anreise)2.750 €
Verpflegung im Haushalt (Sachleistung)150 €
Bruttokosten gesamt2.900 €
− Pflegegeld Pflegegrad 4− 800 €
− Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (3.539 € / 12 Monate)− 295 €
− Entlastungsbetrag− 131 €
− Steuerersparnis § 35a EStG (ca.)− 200 €
Effektive Nettokosten (Beispiel, unverbindlich)1.474 €

Bei Pflegegrad 4 ist häufig der anspruchsvolle Tarif (2.900 €) passend – Transfer mit Lifter, Bettlägerigkeit oder fortgeschrittene Demenz. Auch dann bleiben die Nettokosten mit rund 1.620 € deutlich unter jedem Heimplatz. Siehe Pflegegrad 4 beantragen.

Kosten polnische Pflegekraft bei Pflegegrad 5

Polnische Pflegekraft (anspruchsvoller Pflegebedarf, inkl. Anreise)2.900 €
Verpflegung im Haushalt (Sachleistung)150 €
Bruttokosten gesamt3.050 €
− Pflegegeld Pflegegrad 5− 990 €
− Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (3.539 € / 12 Monate)− 295 €
− Entlastungsbetrag− 131 €
− Steuerersparnis § 35a EStG (ca.)− 200 €
Effektive Nettokosten (Beispiel, unverbindlich)1.434 €

Bei Pflegegrad 5 ist die 24-Stunden-Pflege zu Hause oft die einzige Möglichkeit für eine würdevolle Versorgung außerhalb einer Einrichtung. Die medizinische Behandlungspflege bleibt beim ambulanten Pflegedienst und wird von der Krankenkasse getragen. Siehe Pflegegrad 5 beantragen.

Noch kein Pflegegrad? Für die Finanzierung ist mindestens Pflegegrad 2 nötig – den Weg vom ersten Anruf bis zum Bescheid beschreibt Pflegegrad beantragen 2026. Die persönliche Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist bei Ihrer Pflegekasse kostenlos.

Kostenrechner: Ihre Nettokosten in 10 Sekunden

Wählen Sie Pflegegrad und Pflegeaufwand – der Rechner zeigt Bruttokosten, Zuschüsse und die orientierenden Nettokosten pro Monat. Er nutzt dieselben Beträge wie die Beispiele oben.

Was soll eingerechnet werden?

Orientierende Beispielrechnung, unverbindlich. Die tatsächlichen Zuschüsse hängen von Pflegegrad, Antrag und Ihrer Steuerschuld ab; Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Jahresbetrag gelten ab Pflegegrad 2 (Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1).

Persönliche Kostenrechnung anfordern

Pflegekraft aus Polen: Kosten pro Monat im Vergleich zum Pflegeheim

Die Kosten der Pflegekraft sind in ganz Deutschland gleich – was sich unterscheidet, ist der Vergleichspreis im Pflegeheim. Der Eigenanteil (Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten abzüglich Zuschlag) liegt je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Gegenübergestellt sind die Nettokosten aus dem Beispiel Pflegegrad 3 (1.675 €):

Bundesland Pflegeheim (Ø Eigenanteil, 1. Jahr) 24h-Pflege netto (Pflegegrad 3) Ihre Ersparnis
Bremen3.761 €1.675 €+ 2.086 €/Mon.
Saarland3.695 €1.675 €+ 2.020 €/Mon.
Nordrhein-Westfalen3.671 €1.675 €+ 1.996 €/Mon.
Baden-Württemberg3.657 €1.675 €+ 1.982 €/Mon.
Hamburg3.481 €1.675 €+ 1.806 €/Mon.
Rheinland-Pfalz3.289 €1.675 €+ 1.614 €/Mon.
Bayern3.270 €1.675 €+ 1.595 €/Mon.
Hessenca. 3.230 €1.675 €+ 1.555 €/Mon.
Berlin3.227 €1.675 €+ 1.552 €/Mon.
Schleswig-Holstein3.148 €1.675 €+ 1.473 €/Mon.
Mecklenburg-Vorpommern3.032 €1.675 €+ 1.357 €/Mon.
Brandenburgca. 3.020 €1.675 €+ 1.345 €/Mon.
Niedersachsen3.008 €1.675 €+ 1.333 €/Mon.
Thüringenca. 3.000 €1.675 €+ 1.325 €/Mon.
Sachsen2.986 €1.675 €+ 1.311 €/Mon.
Sachsen-Anhalt2.891 €1.675 €+ 1.216 €/Mon.

Eigenanteile: durchschnittlicher Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr je Bundesland laut vdek-Auswertung zum 1. Juli 2026 (Bundesdurchschnitt 3.364 €; Werte mit „ca." sind gerundete Sekundärangaben); Heimplätze in Großstädten liegen oft darüber. Nettokosten: Beispielrechnung Pflegegrad 3, mittlerer Pflegebedarf. In jedem Bundesland ist die häusliche 24-Stunden-Pflege günstiger – bei Eins-zu-eins-Betreuung, vertrauter Umgebung, ohne Mehrbettzimmer und ohne Schichtwechsel alle acht Stunden. Ausführlich: Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege?

Warum Angebote unter 2.400 € oft nicht legal sind

Im Internet finden Sie regelmäßig Angebote „polnische Pflegekraft ab 1.890 €" oder „1.990 €". Diese Zahlen sind mathematisch nicht haltbar, wenn alle gesetzlichen Pflichten erfüllt werden. Eine ehrliche Mindestkalkulation pro Monat:

  • Lohn der Pflegekraft in Polen nach dem Entsendegesetz: ca. 1.400–1.700 €
  • Sozialabgaben in Polen (ZUS): ca. 500–600 €
  • Reisekosten (Rotation alle 2–3 Monate): ca. 100 €
  • A1-Bescheinigung, EKUZ, Haftpflicht: ca. 50–80 €
  • Servicegebühr der deutschen Organisation: ca. 200–400 €

Minimumkalkulation: 2.250–2.880 €. Wer darunter geht, spart entweder an den Sozialabgaben (Schwarzarbeit), an der A1-Bescheinigung (dann haften Sie als Familie) oder hat keine Ersatzkraft-Garantie. Bei einer Kontrolle durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) drohen Bußgelder bis 500.000 € – und im Schadensfall keine Haftpflicht. Mehr dazu: Schwarzarbeit in der 24-Stunden-Pflege vermeiden.

Worauf Sie bei jedem Anbieter achten sollten: die A1-Nummer der konkreten Pflegekraft vor der Anreise, die EKUZ-Karte bei Ankunft, einen Vertrag in deutscher Sprache mit klaren Kündigungsfristen, eine schriftliche Preisaufstellung (was enthalten ist und was nicht), eine schriftliche Ersatzkraft-Garantie, eine deutschsprachige Ansprechperson in der Servicezeit und einen Sitz oder ein Informationszentrum in Deutschland.

Zusatzkosten, die viele Familien übersehen

Versteckte Kosten gibt es bei seriösen Organisationen nicht – aber es gibt Posten, die beim ersten Angebot nicht mitgedacht werden. Sie fallen direkt im Haushalt an, nicht bei der Organisation:

  • Drei Mahlzeiten täglich für die zusätzliche Person im Haushalt: realistisch 150–200 €/Monat
  • Eigenes Zimmer mit Bett, Schrank, Fenster, WLAN: einmalig ggf. 200–500 € für Anschaffungen
  • Wochengeld / Trinkgeld als Anerkennung: viele Familien geben 30–50 €/Monat (freiwillig)
  • Telefon & SIM-Karte für den Kontakt zur Familie in Polen: 10–20 €/Monat, sofern kein WLAN vorhanden
  • Pflegebedarf wie Inkontinenzmaterial oder rutschfeste Matten: meist über die Hilfsmittelpauschale (42 €/Monat) der Pflegekasse erstattet

Insgesamt sollten Sie mit 200–300 € zusätzlichen Haushaltskosten im Monat rechnen; in den Beispielrechnungen sind 150 € Verpflegung bereits enthalten. Achten Sie bei anderen Anbietern auf typische Kostenfallen: Anreisekosten bei jedem Wechsel, Wechselgebühren, Aufpreise für Wochenenden und Feiertage, Pauschalen für Demenz oder kurzfristige Organisation. Bei carer24 sind diese Posten im Preis enthalten.

Steuerliche Absetzbarkeit (§ 35a EStG)

Die Kosten einer polnischen Pflegekraft sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich begünstigt: 20 % der Aufwendungen, bis zu 4.000 € pro Jahr, werden direkt von der Steuerschuld abgezogen – nicht vom zu versteuernden Einkommen. Voraussetzung sind überwiesene Zahlungen (keine Bareinzahlungen) und eine Rechnung. Ob Sie den Höchstbetrag ausschöpfen, hängt von Ihrer Steuerschuld ab; deshalb rechnen wir vorsichtig mit rund 200 € im Monat. Geltend machen kann die Ermäßigung die pflegebedürftige Person selbst oder – bei Übernahme der Kosten – ein Angehöriger, in dessen Haushalt die Pflege stattfindet.

Kosten in Ihrer Stadt

Auf unseren Standortseiten finden Sie den Eigenanteil im Pflegeheim Ihres Bundeslandes, die kostenlosen Pflegestützpunkte vor Ort und die Stadtteile, in denen unsere Pflegekräfte regelmäßig im Einsatz sind:

Alle Städte im Überblick: Standorte.

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Polen?

Bei carer24 zwischen 2.600 € (leichter Pflegebedarf) und 2.900 € pro Monat (anspruchsvoller Pflegebedarf), brutto, inklusive Anreise, Sozialabgaben, A1, EKUZ und Versicherung. Ab Pflegegrad 2 senken Pflegegeld, Entlastungsbetrag und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege die Nettokosten auf typischerweise 1.300–1.950 € im Monat.

Was kostet eine polnische Pflegekraft im Monat?

Der Monatspreis liegt bei 2.600 €, 2.750 € oder 2.900 € – je nachdem, ob der Pflegebedarf leicht, mittel oder anspruchsvoll ist. Dazu kommen im Haushalt Verpflegung und ein eigenes Zimmer für die Pflegekraft (realistisch 200–300 € im Monat für Mahlzeiten, Wochengeld und Telefon).

Was kostet eine ausländische Pflegekraft?

Für eine legal entsandte Betreuungskraft aus Polen oder einem anderen EU-Land müssen Sie 2026 mit mindestens 2.250–2.880 € rechnen, damit Lohn, Sozialabgaben, A1-Bescheinigung, Krankenversicherung, Reise und Betreuung durch eine Organisation gedeckt sind. Angebote deutlich unter 2.400 € sparen fast immer an der Legalität.

Was kostet die 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 3?

Beispiel mittlerer Pflegebedarf: 2.750 € Pflegekraft plus 150 € Verpflegung = 2.900 € brutto. Abzüglich 599 € Pflegegeld, rund 295 € aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, 131 € Entlastungsbetrag und ca. 200 € Steuerersparnis bleiben rund 1.675 € im Monat – unverbindliche Beispielrechnung.

Ist eine polnische Pflegekraft günstiger als ein Pflegeheim?

In jedem Bundesland ja: Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim liegt im ersten Jahr zwischen rund 2.891 € (Sachsen-Anhalt) und 3.761 € (Bremen) im Monat, im Bundesdurchschnitt bei 3.364 € (vdek, 1. Juli 2026) – für einen Platz im Heim. Die 24-Stunden-Pflege zu Hause kostet netto nach Zuschüssen typischerweise 1.300–1.950 € – für eine Eins-zu-eins-Betreuung in der vertrauten Wohnung.

Sind 2.600 € der Endpreis oder kommen versteckte Kosten dazu?

2.600 € (bzw. 2.750 € oder 2.900 €) ist der Endpreis der Organisation: keine Vertragsgebühr, keine Wechselgebühren, keine Aufschläge für Wochenenden, Feiertage oder Demenz, Anreise inklusive. Zusätzlich tragen Sie nur die Haushaltskosten für Kost und Logis der Pflegekraft.

Welche Zuschüsse kann ich für die 24-Stunden-Pflege bekommen?

Ab Pflegegrad 2: Pflegegeld (347–990 €/Monat), den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €/Jahr), den Entlastungsbetrag (131 €/Monat, schon ab Pflegegrad 1), die Pauschale für Pflegehilfsmittel (42 €/Monat) und einmalig bis 4.180 € für Umbauten. Dazu die Steuerermäßigung nach § 35a EStG bis 4.000 €/Jahr.

Wie oft wechselt die Pflegekraft – und kostet das extra?

Die Pflegekräfte rotieren in der Regel alle 2–3 Monate zwischen Polen und Deutschland. Die Hin- und Rückreise ist im Monatspreis enthalten; bei Krankheit stellen wir innerhalb von 48 Stunden eine Ersatzkraft, ebenfalls ohne Aufpreis.

Kann ich die Kosten der Pflegekraft von der Steuer absetzen?

Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG: 20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr, werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Voraussetzung sind Überweisungen statt Barzahlung und eine Rechnung der Organisation.

Was kostet die 24-Stunden-Pflege in Berlin, München oder Hamburg?

Die Kosten der Pflegekraft sind überall gleich (ab 2.600 €). Unterschiedlich ist nur der Vergleichspreis im Pflegeheim – je nach Bundesland zwischen rund 2.891 € und 3.761 € Eigenanteil im Monat, in Großstädten wie München, Hamburg oder Stuttgart meist darüber. Details für Ihre Stadt finden Sie auf unseren Standortseiten.

Fazit: Was kostet 24-Stunden-Pflege wirklich?

Die 24-Stunden-Pflege durch eine polnische Pflegekraft kostet 2026 brutto zwischen 2.600 € und 2.900 € im Monat – abhängig von Pflegeaufwand, Transferbedarf und gewünschten Deutschkenntnissen, Anreise immer inklusive. Netto, nach Pflegegeld, gemeinsamem Jahresbetrag, Entlastungsbetrag und Steuerersparnis, bleiben für die meisten Familien rund 1.300–1.950 € im Monat. Damit ist die häusliche Betreuung in jedem Bundesland günstiger als der Eigenanteil im Pflegeheim – bei deutlich mehr persönlicher Zuwendung.

Wir rechnen Ihnen Ihre individuelle Situation kostenlos durch: mit Ihrem Pflegegrad, Ihren Sprachwünschen und Ihrem Bundesland. Rufen Sie uns an unter +49 177 237 80 45 oder fordern Sie unten einen Rückruf an – wir melden uns innerhalb von 2 Stunden, kostenfrei und unverbindlich.

Weiterführend: Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege? · Pflegegeld richtig nutzen · Verhinderungspflege richtig nutzen · Was darf eine polnische Pflegekraft?

Quellen